Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Objektnachweise vertraulich zu behandeln. Erlangen Dritte durch den Auftraggeber oder andere Personen Kenntnis der Informationen oder nur die Adresse der Informationen und kommt es dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder einen sonstigen Vorteil so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provision, ohne das es unsererseits eines Schadensnachweis bedarf zu zahlen
  3. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit Sorgfalt zu bearbeiten und werden alle Unterlagen (soweit mit der Durchführung des Auftrages nötig) vertraulich behandeln. Hierzu gehören solche Rechte wie sie dem Auftragger als Eigentümer zu stehen.
  4. Wir weisen darauf hin, das die von uns weitergegebenen Objektinformationen von Auftraggebern bzw. von einem Dritten stammen. Diese sind von uns weder auf ihre Vollständigkeit noch Richtigkeit überprüft worden. Es ist Sache des Auftraggebers diese Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen. Wir geben diese Informationen nur weiter und übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Abschluss eines Vertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vertragspartners bei uns zurückzufragen, ob die Zuführung des Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
  6. Ist dem Auftraggeber die von uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bekannt, so muss er uns dies innerhalb von acht Tagen nach erhalt, unter Nachweis, schriftlich zu Kenntnis bringen. Kommt er diesen nicht nach, kann er sich auf Kenntnis nicht mehr berufen.
  7. Wir dürfen für den Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden oder nicht.
  8. Vorbehaltlich geben wir mit Zustimmung auf Anfrage die Namen der Eigentimer bekannt.
  9. Kommt mit einem nachgwiesenen Interessenten ein anderer als der Erstvertrag den Auftraggeber gehörendes Objekt zustande so gilt der Marklervertrag als stillschweigend vereinbart.
  10. Ein nachträglicher Ankauf durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision unter Berücksichtigung einer gezahlten Miet/Pachtgebühr.
  11. Wir haften nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragspartner. Eine im Vertrag eingeräumte Rücktrittsmöglichkeit oder Minderung des Verkaufpreises berührt nicht den Provisionsanspruch.
  12. Der Auftraggeber ist verpflichtet die zur Erfüllung des Auftrages entstandenen Kosten zu erstatten, wenn der Vertragsabschluss nicht zustande kommt und soweit der Aufwendungsanspruch vereinbart wurde. Sollte ein Vertrag ohne uns abgeschlossen werden, so sind vom Auftraggeber 2,5% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Gebühren an uns zu zahlen.
  13. Die Haftung unserer Seite wird auf grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein leben verliert. Da wir uns bei allen Angaben auf Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
  14. Die Verjährungsfrist für alle Schadensansprüche des Auftraggebers gegenüber uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollte die gesetzliche Verjährungsregelung im Einzelfall für uns zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.
  15. Die Provisionshöhe beträgt:
    Bei Kaufverträgen 5%
    Bei Pachtverträgen 5% bezogen auf die Bruttopacht
    Bei Mietverträgen priv. 2 Monatsmieten bezogen auf die Bruttomiete
    Bei Mietverträgen gew. 3 Monatsmieten bezogen auf die Bruttomiete

    Im übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  16. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die gültige Mehrwertsteuer fällig. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird.
  17. Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Auftrag gegeben ist.
  18. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bezw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision fällig.
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Cloppenburg.
  20. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ist ein anderer Teil wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwieder läuft.